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Ein Autoreifen auf einer verschneiten Straße mit Kopfsteinpflaster im Winter.

Winterreifen ab Oktober: Wann der Wechsel wirklich nötig ist

Von der Redaktion Internet Fusion · 29. September 2026

Der Oktober beginnt, doch für Autofahrer in Deutschland gibt es keine Wechselpflicht zum 1. Oktober. Entscheidend ist, ob sie bei winterlichen Straßenverhältnissen fahren: Dann müssen die Reifen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Wer seine Bereifung jetzt prüft, kann einen nötigen Werkstatttermin rechtzeitig einplanen.

Wann Winterreifen gesetzlich nötig sind

Nach § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur mit dafür geeigneten Reifen gefahren werden. Die Regel knüpft also an den Zustand der Straße an, nicht an einen Monat oder ein Datum.

An einem trockenen 1. Oktober entsteht allein durch den Kalender keine Pflicht zum Reifenwechsel. Treten winterliche Verhältnisse schon vor Oktober auf, müssen die Reifen dagegen bereits für die Fahrt geeignet sein. Das gilt auch für eine kurze Strecke. Wer bei solchen Bedingungen keine geeignete Bereifung hat, sollte die Fahrt verschieben oder eine andere Möglichkeit wählen.

Die Faustregel „O bis O“, also Oktober bis Ostern, ist lediglich eine Erinnerung für die saisonale Planung. Sie beschreibt weder den Beginn noch das Ende einer gesetzlichen Frist. Auch nach Ostern können winterliche Straßenverhältnisse auftreten.

Winterreifen ab Oktober: Wann der Wechsel wirklich nötig ist

Woran geeignete Reifen zu erkennen sind

Prüfen Sie die Reifenflanke auf das Alpine-Symbol: Es zeigt einen Berg mit drei Spitzen und einer Schneeflocke. § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt die Anforderungen an Reifen und ihre Kennzeichnung. Eine alleinige „M+S“-Kennzeichnung genügt für die gesetzliche Winterreifenpflicht nicht mehr.

Auch Ganzjahresreifen können geeignet sein, wenn sie die erforderliche Kennzeichnung tragen. Der Produktname allein sagt darüber nichts aus. Sehen Sie deshalb direkt am montierten Reifen nach, statt sich nur auf eine Rechnung oder die Bezeichnung im Fahrzeugschein zu verlassen.

Was Sie vor der nächsten Fahrt prüfen können

Gehen Sie einmal um das Fahrzeug und kontrollieren Sie alle montierten Reifen:

  • Ist auf jedem Reifen das Alpine-Symbol zu erkennen?
  • Sind Profil und Reifenflanken frei von auffälligen Schäden?
  • Ist ausreichend Profil vorhanden, und stimmt der Reifendruck mit den Angaben für das Fahrzeug überein?

Bei Unsicherheit über Kennzeichnung, Verschleiß oder Schäden hilft eine Fachwerkstatt bei der Prüfung. Wenn ein Wechsel nötig ist, vereinbaren Sie den Termin möglichst vor der ersten Fahrt bei winterlichen Straßenverhältnissen. Maßgeblich bleibt bei jeder Fahrt die tatsächliche Lage auf der Straße.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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