2026-09-01 Aktuelle Nachrichten aus Deutschland und der Welt.
Ein gelbes Schild mit der Aufschrift Passkontrolle an einem europäischen Grenzübergang.

EES an Schengen-Grenzen: Das gilt für gemischte Reisegruppen

Wer mit deutschem Pass und britischen oder anderen Nicht-EU-Angehörigen reist, sollte vor dem Start Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Ziel prüfen. Deutsche werden nicht als EES-Reisende registriert. Betroffene Mitreisende müssen an einer Schengen-Außengrenze jedoch mit einer digitalen Erfassung und bei der ersten Registrierung mit zusätzlichen Kontrollen rechnen.

Wer vom EES erfasst werden kann

Das Entry/Exit System betrifft grundsätzlich bestimmte Nicht-EU-Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen. Dazu können britische Staatsangehörige sowie visumpflichtige und visumfreie Reisende aus anderen Drittstaaten gehören.

Entscheidend ist nicht, ob die Person in Deutschland wohnt oder mit Deutschen verwandt ist. Maßgeblich sind der verwendete Pass, der dokumentierte Aufenthaltsstatus und der Grenzverlauf der Reise.

Deutsche und andere EU-Bürger werden nicht registriert

Deutsche und andere EU-Staatsangehörige fallen nicht unter die EES-Registrierung. Das gilt auch dann, wenn sie gemeinsam mit einer betroffenen Person reisen.

Bei Doppelstaatsangehörigen kann das an der Grenze vorgelegte Dokument entscheidend sein. Wer einen gültigen EU-Pass besitzt, sollte diesen für die Einreise in den Schengen-Raum verwenden.

EES an Schengen-Grenzen: Das gilt für gemischte Reisegruppen

Auch Nicht-EU-Angehörige können aufgrund eines gültigen Aufenthaltstitels, eines langfristigen Visums oder bestimmter Aufenthaltskarten ausgenommen sein. Da die Dokumentart zählt, sollte die Ausnahme vor der Abfahrt anhand der persönlichen Unterlagen geprüft werden.

Was an der Außengrenze erfasst wird

Nach Angaben der Europäischen Union speichert das EES unter anderem Daten aus dem Reisedokument sowie Ort und Zeitpunkt der Ein- und Ausreise. Abhängig vom Fall werden außerdem biometrische Merkmale wie Gesichtsbild und Fingerabdrücke erfasst.

Bei einer ersten EES-Registrierung können mehr Schritte nötig sein als bei späteren Grenzübertritten. Selbstbedienungssysteme können die Abfertigung unterstützen, ersetzen aber nicht jede Prüfung durch Grenzpersonal.

Reiseziel und Route bestimmen, ob EES relevant ist

EES ist an den Außengrenzen des Schengen-Raums relevant. Eine Reise von Deutschland nach Spanien überschreitet normalerweise keine solche Außengrenze. Die Einreise aus Großbritannien nach Frankreich oder die Rückkehr aus einem Nicht-Schengen-Staat kann dagegen eine EES-Prüfung auslösen.

EES an Schengen-Grenzen: Das gilt für gemischte Reisegruppen

Für Flug-, Fähr- und Autoreisen gilt deshalb: Nicht nur das Endziel, sondern auch Umstiegsort, Fährhafen und tatsächlicher Grenzübergang gehören in die Planung.

Diese Vorbereitung erleichtert die gemeinsame Reise

  • Gültigkeit und Zustand aller Reisepässe kontrollieren.
  • Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte oder Visum im Original mitführen.
  • Frühere Schengen-Aufenthalte für die 90-in-180-Tagen-Berechnung zusammentragen.
  • Bei Buchungen identische Namen und Dokumentdaten verwenden.
  • Für Grenzformalitäten eine angemessene Zeitreserve einplanen.

Konkrete Wartezeiten lassen sich ohne aktuelle Angaben des Flughafens, Hafens oder Grenzbetreibers nicht seriös vorhersagen.

EES und ETIAS erfüllen unterschiedliche Aufgaben

EES ist ein Grenzregistrierungssystem: Es dokumentiert Ein- und Ausreisen sowie Aufenthaltsdaten. ETIAS ist dagegen eine Reisegenehmigung für bestimmte visumfrei reisende Nicht-EU-Staatsangehörige. Eine ETIAS-Genehmigung ersetzt weder den Pass noch die EES-Kontrolle oder die Entscheidung der Grenzbehörde über die Einreise.

Quelle: Europäische Union

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