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Bundestagswahl 2017: Warum die Regierung erst Monate später stand

Am 24. September 2017 wählten die Bürgerinnen und Bürger einen neuen Bundestag. Welche Parteien gemeinsam regieren würden, stand damit noch nicht fest. Die amtliche Sitzverteilung ließ mehrere rechnerische Mehrheiten zu. Erst nach gescheiterten Gesprächen über ein Bündnis von Union, FDP und Grünen kam eine erneute Koalition von Union und SPD zustande. Der Wahltag zeigt, warum Regierungsbildung im parlamentarischen System ein eigener politischer Schritt ist.

709 Sitze und mehrere mögliche Mehrheiten

Nach dem amtlichen Ergebnis der Bundeswahlleiterin verteilten sich die 709 Sitze des Bundestages so:

  • CDU: 200 Sitze; CSU: 46 Sitze
  • SPD: 153 Sitze
  • AfD: 94 Sitze
  • FDP: 80 Sitze
  • Die Linke: 69 Sitze
  • Bündnis 90/Die Grünen: 67 Sitze

CDU und CSU bilden im Bundestag eine gemeinsame Fraktion und hatten zusammen 246 Sitze. Für die absolute Mehrheit der 709 Mitglieder waren 355 Sitze nötig. Damit konnte die Union allein keine Regierung auf eine eigene Parlamentsmehrheit stützen. Auch zusammen mit der FDP erreichte sie mit 326 Sitzen diese Schwelle nicht.

Rechnerisch möglich waren unter anderem eine Koalition von Union und SPD mit 399 Sitzen sowie ein Bündnis von Union, FDP und Grünen mit 393 Sitzen. Diese Summen erklären, weshalb beide Möglichkeiten nach der Wahl eine Rolle spielten. Sie sagen noch nichts darüber aus, ob die beteiligten Parteien ein gemeinsames Regierungsprogramm vereinbaren konnten.

Die Sitzverteilung veränderte zugleich die Arbeit des Parlaments: Die FDP war wieder im Bundestag vertreten, die AfD zog erstmals ein. Mehr Fraktionen bedeuteten mehr Positionen in den Debatten und weitere mögliche Konfliktlinien bei der Suche nach einer Regierung.

Bundestagswahl 2017: Warum die Regierung erst Monate später stand

Warum aus der Wahl keine Regierung folgt

Bei einer Bundestagswahl werden Abgeordnete gewählt, keine Koalition und kein Kanzler direkt. Die Parteien entscheiden nach dem Ergebnis, ob sie miteinander regieren wollen und auf welche politischen Vorhaben sie sich einigen können. Eine Mehrheit auf dem Papier ist dafür eine Voraussetzung, aber noch keine Einigung.

Das Grundgesetz regelt in Artikel 63, wie der Bundestag den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählt. Der Bundespräsident schlägt zunächst eine Person vor. Um im ersten Wahlgang gewählt zu werden, braucht diese Person die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Bei 709 Mitgliedern waren das 2017 mindestens 355 Stimmen.

Deshalb sind Koalitionsgespräche mehr als eine Addition von Mandaten. Die Parteien verhandeln etwa über politische Ziele, die Finanzierung von Vorhaben und die Besetzung von Ministerien. Erst wenn sie eine tragfähige Zusammenarbeit erwarten, kann aus einer rechnerischen Mehrheit eine Regierung werden. Die Abgeordneten stimmen anschließend über die vorgeschlagene Person für das Kanzleramt ab.

Das Ende der Jamaika-Sondierungen

Nach der Wahl erklärte die SPD zunächst, eine erneute Koalition mit der Union nicht anzustreben. Damit rückten Gespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Grünen in den Mittelpunkt. Wegen der Parteifarben Schwarz, Gelb und Grün wurde dieses mögliche Bündnis „Jamaika“ genannt.

Bundestagswahl 2017: Warum die Regierung erst Monate später stand

Die Parteien führten zunächst Sondierungen: Sie prüften, ob ausreichende Gemeinsamkeiten für förmliche Koalitionsverhandlungen bestanden. Trotz ihrer zusammen 393 Sitze fanden sie keine gemeinsame Grundlage. Am 19. November 2017 beendete die FDP die Sondierungen. Die mögliche Parlamentsmehrheit wurde somit nicht zu einer Regierungsmehrheit.

Das Scheitern machte den Unterschied zwischen Wahlarithmetik und politischer Zustimmung besonders deutlich. CDU, CSU, FDP und Grüne hätten eine Kanzlerwahl gemeinsam tragen können, wenn sie sich auf eine Zusammenarbeit verständigt hätten. Nach dem Abbruch der Gespräche war dieser Weg vorerst verschlossen. Zugleich blieb offen, welche andere Konstellation die nötige Unterstützung im Bundestag finden würde.

Wie Union und SPD schließlich zusammenkamen

Nach dem Ende der Jamaika-Sondierungen gewann eine erneute Zusammenarbeit von CDU, CSU und SPD wieder an Bedeutung. Dass die SPD unmittelbar nach der Wahl eine andere Absicht erklärt hatte, machte weitere Gespräche politisch anspruchsvoll. Die Parteien verhandelten schließlich einen Koalitionsvertrag; anschließend stimmten die SPD-Mitglieder über den Eintritt ihrer Partei in die Regierung ab und billigten ihn.

Am 14. März 2018 wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin. Zwischen Wahl und Kanzlerwahl lagen damit fast sechs Monate. Deutschland blieb in dieser Zeit nicht ohne Exekutive: Die bisherige Bundesregierung führte ihre Geschäfte bis zur Bildung der neuen Regierung weiter.

Der Ablauf von 2017 und 2018 ist bis heute ein anschauliches Beispiel für die Logik des parlamentarischen Systems. Das Wahlergebnis legt fest, wie stark Parteien im Bundestag vertreten sind. Ob daraus eine Regierung entsteht, hängt anschließend von Verhandlungen, innerparteilichen Entscheidungen und der Wahl im Parlament ab. Wer eine Bundestagswahl einordnet, sollte deshalb nach der Sitzverteilung auch verfolgen, welche Parteien tatsächlich eine gemeinsame Mehrheit tragen wollen.

Quelle: Die Bundeswahlleiterin

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