Am 23. August 2026 erinnert Europa erneut an die Opfer totalitärer und autoritärer Regime. Das Datum verweist auf den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt von 1939: Er beendete nicht bloß eine diplomatische Feindschaft, sondern schuf die Voraussetzungen dafür, dass das nationalsozialistische Deutschland Polen angreifen konnte, ohne zunächst einen Krieg mit der Sowjetunion befürchten zu müssen. Für die Einordnung bleiben drei Ebenen entscheidend: Hitlers Angriffskrieg, Stalins Beteiligung an der Teilung Polens und eine Erinnerungskultur, die beide Herrschaftserfahrungen benennt, ohne sie gleichzusetzen.
- 23. August 1939: Unterzeichnung des Nichtangriffspakts in Moskau
- 1. September 1939: Deutscher Angriff auf Polen und Kriegsbeginn in Europa
- 17. September 1939: Einmarsch der Roten Armee in Ostpolen
- 23. August: Europäischer Gedenktag für die Opfer totalitärer und autoritärer Regime
Von der Redaktion Internet Fusion · Stand: 23. August 2026
Eine nächtliche Unterzeichnung verändert Europas Lage
In Moskau unterzeichneten die Außenminister Joachim von Ribbentrop und Wjatscheslaw Molotow am 23. August 1939 den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt. Adolf Hitler und Josef Stalin waren nicht die Unterzeichner, gaben dem Abkommen aber die politische Richtung und seinen bis heute gebräuchlichen Namen: Hitler-Stalin-Pakt.
Nach außen verpflichteten sich das Deutsche Reich und die Sowjetunion, einander nicht anzugreifen und Konflikte friedlich zu behandeln. Diese öffentliche Vertragsform konnte wie ein nüchternes Sicherheitsabkommen erscheinen. Tatsächlich verschob sie das strategische Gleichgewicht in Europa unmittelbar zugunsten der beiden Diktaturen.
Für Hitler sank das Risiko eines Zweifrontenkriegs beim geplanten Angriff auf Polen. Stalin gewann Zeit, territorialen Spielraum und die Möglichkeit, den sowjetischen Einfluss nach Westen auszudehnen. Beide Seiten handelten aus eigenen Interessen; ihre Ziele und ihre späteren Verbrechen dürfen deshalb weder miteinander verschmolzen noch gegeneinander aufgerechnet werden.
Was im Vertrag stand – und was das geheime Protokoll regelte
Der öffentliche Vertrag und das geheime Zusatzprotokoll erfüllten unterschiedliche Funktionen. Der Nichtangriffspakt regelte das formale Verhältnis zwischen Berlin und Moskau. Das Zusatzprotokoll ordnete dagegen Teile Ost- und Nordeuropas deutschen und sowjetischen Interessensphären zu.
Die Encyclopaedia Britannica datiert den Abschluss auf den 23. August 1939 und beschreibt die im geheimen Protokoll festgelegten Einflussbereiche. Betroffen waren insbesondere Polen sowie die baltischen Staaten und weitere Gebiete zwischen Deutschland und der Sowjetunion.
Das Protokoll war keine bloße Randnotiz. Es dokumentierte, dass zwei Großmächte über Staaten und Gesellschaften verfügten, ohne deren Bevölkerung einzubeziehen. Die vorgesehene Abgrenzung schuf einen politischen Rahmen für Besetzung, Annexion und Repression.
Warum die Trennung der Dokumente wichtig ist
Wer nur vom Nichtangriffspakt spricht, kann den Eindruck eines gewöhnlichen diplomatischen Vertrags erzeugen. Wer ausschließlich das Zusatzprotokoll betrachtet, übersieht wiederum, wie die öffentlich verkündete Neutralität den geplanten deutschen Angriff absicherte.
Historisch präzise ist daher eine doppelte Beschreibung: Der Vertrag neutralisierte vorübergehend den Konflikt zwischen beiden Regimen; das geheime Protokoll teilte Einflussräume zu. Erst zusammen erklären beide Dokumente, warum der 23. August weit über die Diplomatiegeschichte hinausweist.
Vom Pakt zum Krieg: Die entscheidenden Wochen 1939
Zwischen der Unterzeichnung und der militärischen Zerschlagung Polens lagen nur wenige Wochen. Die kurze Chronologie zeigt, wie rasch aus einer diplomatischen Vereinbarung konkrete Gewalt wurde:
- Am 23. August wurde der Pakt in Moskau geschlossen.
- Am 1. September überfiel das Deutsche Reich Polen. Damit begann der Zweite Weltkrieg in Europa.
- Am 3. September erklärten Großbritannien und Frankreich Deutschland den Krieg.
- Am 17. September marschierte die Rote Armee von Osten in Polen ein.
- Ende September regelten Deutschland und die Sowjetunion ihre Besatzungsgrenzen neu und vollendeten die territoriale Teilung des Landes.
Die zeitliche Nähe bedeutet nicht, dass alle Handlungen dieselbe Verantwortung tragen. Das nationalsozialistische Deutschland plante und begann den Angriffskrieg gegen Polen. Die Sowjetunion nutzte die durch den Pakt eröffnete Lage, griff Polen ebenfalls an und beteiligte sich an seiner Aufteilung.
1941 zerbrach die vorübergehende Zusammenarbeit, als Deutschland die Sowjetunion überfiel. Dieser spätere Krieg zwischen den beiden Regimen hebt ihre Kooperation von 1939 bis 1941 jedoch nicht auf.

Für Polen folgten Besatzung, Terror und der Verlust staatlicher Souveränität
Für die polnische Bevölkerung war der Pakt kein abstraktes Manöver zwischen Außenministerien. Der deutsche Angriff brachte eine von Beginn an rassistisch und kolonial geprägte Besatzungspolitik. Massenerschießungen, Vertreibungen, Zwangsarbeit und die Verfolgung der polnischen Eliten gehörten zu ihren Instrumenten.
Unter deutscher Herrschaft wurde Polen später zu einem zentralen Schauplatz des Holocaust. Jüdinnen und Juden wurden entrechtet, in Ghettos gezwungen, deportiert und in den von Deutschland besetzten Gebieten ermordet. Diese nationalsozialistische Vernichtungspolitik bleibt in Zielsetzung, Ideologie und Ausmaß historisch eigenständig.
Auch in den sowjetisch besetzten Gebieten verloren Menschen ihre Freiheit, ihr Eigentum und häufig ihr Leben. Sowjetische Behörden verhafteten tatsächliche oder vermeintliche Gegner, deportierten Familien und verfolgten staatliche, militärische und gesellschaftliche Eliten. Das Massaker von Katyn wurde zu einem besonders bekannten Symbol dieser Repression.
Polen erlebte somit zwei Besatzungsregime mit unterschiedlichen Ideologien, Strukturen und Gewaltzielen. Die Erfahrungen überschnitten sich in einzelnen Folgen – etwa Haft, Deportation und Tod –, dürfen aber nicht zu einer unterschiedslosen Gesamterzählung eingeebnet werden.
Warum der 23. August heute ein europäischer Gedenktag ist
Der 23. August besitzt vor allem in Polen, den baltischen Staaten und anderen Ländern Ostmittel- und Osteuropas eine besondere erinnerungspolitische Bedeutung. Dort verbindet sich das Datum mit dem Verlust staatlicher Unabhängigkeit, sowjetischer Besatzung und jahrzehntelanger kommunistischer Repression.
Das Europäische Parlament ordnete den Tag in seiner Entschließung vom 19. September 2019 in die europäische Erinnerung an die Opfer totalitärer und autoritärer Regime ein. Damit erhält eine lange Zeit regional unterschiedlich gewichtete Erfahrung einen gemeinsamen europäischen Rahmen.
Für Deutschland verlangt dieser Rahmen besondere Sorgfalt. Im Zentrum steht die Verantwortung des nationalsozialistischen Deutschlands für den Angriff auf Polen, den europäischen Krieg und den Holocaust. Die Erinnerung an sowjetische Besatzung und Repression ergänzt dieses Geschichtsbild, sie relativiert die deutsche Verantwortung nicht.
Gemeinsames Gedenken bedeutet keine Gleichsetzung
Der Begriff „totalitär“ kann Strukturen diktatorischer Herrschaft vergleichbar machen: Einparteienmacht, politische Verfolgung, staatliche Gewalt und die Zerstörung unabhängiger Institutionen. Eine solche vergleichende Perspektive darf jedoch nicht behaupten, Nationalsozialismus und Stalinismus seien identisch gewesen.
Unterschiede bei Ideologie, Täterstrukturen, Opfergruppen, zeitlichem Verlauf und Vernichtungszielen bleiben wesentlich. Besonders die rassistische Weltanschauung des Nationalsozialismus und der Holocaust dürfen nicht in einer allgemeinen Erzählung über Diktaturen verschwinden.
Kontroversen entstehen bis heute, wenn Regierungen Geschichte zur Legitimation aktueller Politik einsetzen, Verantwortung verschieben oder einzelne Opfergruppen ausblenden. Eine belastbare europäische Erinnerungskultur hält mehrere Wahrheiten zugleich aus: Deutschland begann am 1. September 1939 den Krieg gegen Polen; die Sowjetunion beteiligte sich ab dem 17. September an dessen Teilung; die daraus folgenden Gewalterfahrungen müssen konkret benannt werden.
Die nächste historische Wegmarke nach dem Gedenktag ist deshalb der 1. September: der Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen. Ihm folgt am 17. September die Erinnerung an den sowjetischen Einmarsch – zwei Daten, deren getrennte Betrachtung Verantwortlichkeiten sichtbar hält.
Quelle: Encyclopaedia Britannica
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Quellen und Einordnung
Vertragsdatum, geheimes Zusatzprotokoll und europäischer Gedenkkontext wurden anhand einer Enzyklopädie und eines Dokuments des Europäischen Parlaments eingeordnet.
- Datum und Vertragscharakter bei der Encyclopaedia Britannica geprüft
- Funktion des geheimen Zusatzprotokolls abgeglichen
- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. September 2019 berücksichtigt
- Deutsche und sowjetische Verantwortlichkeiten getrennt dargestellt
- Quelle
- Europäisches Parlament
- Umfang
- Europa
- Aktualisiert
- 2026-08-23 07:59
Quellenprüfung
Melden Sie ein Vertrauensproblem
Senden Sie ein klares Signal an die Community-Moderation, wenn die Quelle, die Fakten oder der Kontext überprüft werden müssen.
Kommentare